E-Bike-Leasing für Beamte und im öffentlichen Dienst derzeit nicht möglich

Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ist es derzeit nicht möglich, bei Jobrad, Eurorad oder Lease-a-bike ein E-Bike mit entsprechendem Steuervorteil zu leasen.  Die Informationen von Ökoalltag beziehen sich auf Baden-Württemberg, gelten aber auch für andere Bundesländer.

Auf der Webseite „Neue Mobilität bewegt nachhaltig“, betrieben vom Baden-Württembergischen Verkehrsministerium, heißt es zum Leasing im öffentlichen Dienst:

Auch die Fahrradverbände und das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sind noch nicht ganz zufrieden, denn was bei privaten Arbeitgebern inzwischen funktioniert, geht beim Land als Arbeitgeber noch nicht. Das Tarifrecht und das Beamtenrecht sind nicht auf das Prinzip Radleasing vorbereitet. Die zuständigen Ministerien überprüfen zurzeit, unter welchen Voraussetzungen auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung künftig die Möglichkeit eingeräumt werden kann, über Leasing im Rahmen der Bruttolohnumwandlung ein Fahrrad, Pedelec oder E-Bike käuflich zu erwerben. Hierzu müssen werden neben besoldungs- und tarifrechtlichen Regelungen auch steuerrechtliche Aspekte untersucht werden.

Soweit ein klares „Nein, aber wir prüfen“. Doch was steht einem Leasing über den Arbeitgeber für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst eigentlich im Weg? Ganz einfach: Es kann keine Gehaltsumwandlung geben – und das ist der Knackpunkt. Das Gehalt im Tarifvertrag gibt es nur in Geldform. Anderes sieht der derzeit geltende Tarifvertrag nicht vor. Dass die zuständigen Ministerien prüfen, wie das klappen kann, ist ehrenwert – aber nutzlos angesichts der Rechtslage.

Wie Ökoalltag erfahren hat, wird sich daran auch so schnell nichts ändern. Wie aus Gewerkschaftskreisen zu hören ist, habe sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nicht offen gezeigt, das zu ändern. Würden Länder ausscheren, droht ihnen der Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft. Eine Öffnungsklausel für einzelne Länder gibt es nicht. Nur wer außerhalb der TdL agiert, hätte die Freiheit, das Leasing anzubieten.

Weil der derzeit geltende Entgelttarifvertrag der Gewerkschaften mit der TdL bis Ende 2016 läuft, kann sich so schnell auch nichts daran ändern. Für den neuen Vertrag allerdings könnte zwischen Arbeitnehmerseite und TdL über eine Erweiterung verhandelt werden. Die Chancen, dass diese Möglichkeit im Sinne der Arbeitnehmer als Wunsch eingebracht wird, stehen nicht ganz schlecht, heißt es.

Besonders in Baden-Württemberg führt die derzeitige Blockadehaltung der TdL dazu, dass das Land Baden-Württemberg mit dem so genannten Jobticket seinen Beschäftigten bald zwar eine Subvention für Tickets in Bus und Bahn bezahlt, ein E-Bike-Leasing funktioniert aber nicht mal in der kostenneutralen Variante, bei der vom Arbeitgeber nichts zugezahlt wird. Das ist reichlich absurd.

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