Erster Feinstaub-Alarm in Stuttgart: Wer jetzt noch fährt, hat ein Fahrverbot verdient

Am Montag, 19. Januar 2016, beginnt der erste Feinstaub-Alarm in Stuttgart. Foto: Stadt Stuttgart - Max Kovalenko / Lichtgut

Am Montag, 18. Januar 2016, beginnt der erste Feinstaub-Alarm in Stuttgart. Wie lange er dauert, ist offen. Foto: Stadt Stuttgart – Max Kovalenko / Lichtgut

Es ist der erste Feinstaub-Alarm in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart, der für Montag, 18. Januar 2016 ausgerufen worden ist. Und es ist der letzte verzweifelte Versuch der Politik die Schadstoffe in Stuttgart ohne Verbote unter Kontrolle zu bekommen. Ob das gelingt, liegt jetzt in der Hand der Pendlerinnen und Pendler.

Weil im Stuttgarter Kessel die EU-Grenzwerte von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft regelmäßig überschritten werden, kann bei entsprechend schwieriger Wetterlage ein Feinstaub-Alarm ausgelöst werden.  Diese Feinstaub-freundliche Wetterlage ist die so genannte Inversionswetterlage. Dabei sind die oberen Luftschichten wärmer als die unteren – die Luft im Kessel steht. Ist das zu erwarten, sollen Autofahrer auf Bus und Bahn oder andere Verkehrsmittel umsteigen. Teils gibt es dafür extra Nachlässe über Moovel. Wer seinen Holzofen nur für den Schick braucht und nicht damit heizt, soll ihn auslassen. Das jedenfalls erbittet die Politik.

Umweltverbände wie der BUND oder die Deutsche Umwelthilfe sind der Meinung, dass dieser verzweifelte Appell an Autofahrer und Kaminbesitzer verpuffen wird. Und der Feinstaub-Alarm deshalb nicht funktionieren wird. Die Umwelthilfe verklagt die Stadt Stuttgart, damit es eine härtere Gangart gegen die Verursacher von Feinstaub gibt.

In Wiesbaden und Darmstadt hatte die Umwelthilfe schon Erfolg damit. Dort sind bald eine City-Maut, ein Bürgerticket und Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu erwarten. Das Verwaltungsgericht hat der hessischen Landesregierung nur neun bzw. zwölf Monate Frist dafür gegeben. Im Urteil wird klar, dass es zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen ‚keine Alternative‘ gebe.

Wie es in Stuttgart weitergeht, liegt dagegen vorerst in der Hand der Pendlerinnen und Pendler. Jede und jeder, der bei Feinstaub-Alarm künftig in Stuttgart mit dem Auto unterwegs ist, trägt einen Teil dazu bei, dass es nicht beim freiwilligen Instrument bleiben wird. Dann droht allen, die auch an kritischen Tagen das Auto nicht stehen lassen konnten, der Stillstand. Ob es dann ein simples Fahrverbot gibt, bei dem an bestimmten Tagen nur gerade oder ungerade Kennzeichen fahren dürfen, oder ob es gleich bundesweit ein neues Plakettensystem geben wird, steht in den Sternen.

Noch gibt es keine gerichtliche Entscheidung, dass der Feinstaub-Alarm in Stuttgart nicht ausreicht. Jetzt muss sich zeigen, wie eigennützig die Menschen in unserer Gesellschaft jetzt sind. Wenn der teils sogar subventionierte Umstieg auf andere Verkehrsmittel funktioniert, wäre das ein Beweis für ein gemeinschaftliches Verantwortungsgefühl.

Auch die Energiewende hat mit denjenigen begonnen, die ihrem Stromtarif freiwillig auf regenerative Energien umgestellt hatten. Weil sie wussten, dass jemand den ersten Schritt machen muss. Wer jetzt den ersten Schritt macht, kann dafür sorgen, dass Verbote und Regulierung in der Giftkiste blieben können. Das wäre auch ein starkes Signal für den Umwelt- und Klimaschutz.

Wenn die Feinstaub-Werte erst mal nicht runtergehen, sollte niemand enttäuscht sein. Wegen der Inversionswetterlage ist die große Hoffnung, dass der Anstieg des Feinstaubes gebremst wird. Auf dass er die kritische Marke von 50 Mikrogramm nicht überschreitet.

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