Ten years after – woran man Einwegpfand wirklich erkennt

Zehn Jahre alt ist es geworden, das als „Dosenpfand“ bekannt gewordene Einwegpfand. Unter Rot-Grün im Bund beschlossen, mit der Hoffnung verbunden, die auf knapp über 70 Prozent dümpelnde Mehrwegquote wieder zu steigern. Ergebnis, Ten years after: Nur noch jede zweite Pfandflasche ist eine Mehrwegflasche – und der Handel profitiert sogar davon. Deshalb soll dieser Alltagstipp erklären, woran man Einwegpfand erkennt.

An diesem Logo auf Flaschen erkennt man, ob Einwegpfand fällig wird.

An diesem Logo auf Flaschen erkennt man, ob Einwegpfand fällig wird.

Um es kurz zu machen: An diesem Symbol links. Mehr oder weniger Wissen gehört nicht dazu. Trotzdem wissen erstaunlich viele gar nicht, was sie wirklich kaufen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher lassen sich davon täuschen, wie die Ware im Handel verkauft wird. Nur weil Pfand fällig wird und die Flaschen in Kisten stecken, landet nicht automatisch Mehrweg im Keller.

Über die Umweltbilanzen von Ein- und Mehrweg ist hier schon geschrieben worden. Verteufelt werden soll das Instrument Einwegpfand als solches auch nicht – wer weiß, wie schlecht es um die Mehrwegquote heute bestellt wäre, wenn das Pfand nicht gekommen wäre. Allerdings verwirrt das bestehende System angesichts der Marktentwicklungen der vergangenen Jahr Verbraucherinnen und Verbraucher nur.

Neben der recht einfachen Identifikation per Logo hilft es beim persönlichen Hineindenken, wenn man weiß, welche Regeln für Pfand im Allgemeinen gelten. Denn neben dem nicht besonders umweltfreundlichen Einwegpfand gibt es auch noch pfandfreie Produkte, deren Reste nicht so gut sortiert sind wie beim Einwegpfand. Wer also Wasser, fertige Saftschorle, oder gar Limonade mag, muss Pfand bezahlen. Ob nun Ein- oder Mehrwegpfand im Spiel ist erkennt man auf jeden Fall am Logo. Alle Alarmglocken sollten schrillen, wenn das verwendete Plastik sehr dünn ist – ein sehr sicheres Zeichen für Einwegpfand.

Ausnahmen von der Pfandpflicht gilt für

  • Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte und Gemüsenektare,
  • Milch und Milchmischgetränke (mind. 50 % Milchanteil, oder aus Milchgewonnen)
  • diätetische Getränke für Säuglinge und Kleinkinder
  • Wein, Sekt und Spirituosen
  • Getränkekartons
  • Getränke-Schlauchbeutel und Folienbeutel mit Standboden
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