Stadtwerke Tübingen antworten: Netzentgelte haben gefehlt – Preis nur um ein Prozent erhöht

Wie erklären die Stadtwerke Tübingen, dass sie ankündigen, die gesunkenen Großhandelspreise für Strom an ihre Kunden weiterzugeben, dabei aber am Ende doch eine Preissteigerung steht? Ökoalltag hat angefragt. Hier ist die Antwort – sie ergibt, dass die Preise etwa um ein Prozent gestiegen sind. Zumindest im nachgerechneten Beispieltarif.

Die Netzentgelte seien der Grund, berichtet Johannes Fritsche, Leiter der Marketing-Abteilung. Diese Gebühr an die Netzbetreiber hatte Ökoalltag tatsächlich nicht berücksichtigt. Rechnet man neben diesen kalkulierten Netzentgelten den angegebenen Rückgang der Großhandelspreise entgegen, bleibt im berechneten Beispiel am Ende eine Erhöhung von Gebühren und Co. von 2,417 Cent (brutto).

Zieht man die Preiserhöhung für den erwähnten Heizstromtarif (2,68 Cent) ab, bleibt ein Plus von 0,263 Cent für die Stadtwerke (entspricht etwa einem Prozent Preiserhöhung). Bei der tatsächlich ermittelten Erhöhung der Netzentgelte (die nicht Grundlage der Berechnung der neuen Preis war) um neun Prozent ergibt sich ein Netto-Plus von 0,0451 Cent für die Stadtwerke.

„Gerne nehmen wir zu Ihrem Beitrag Stellung. Zunächst eine kleine Bemerkung: Im zweiten und dritten Absatz vermitteln Sie den Eindruck, dass die Stadtwerke Tübingen der EEG-Umlage bzw. dem Ökostrom die alleinige Schuld für eine Preisanpassung geben. Das ist so nicht richtig. Fakt ist, dass neben der EEG-Umlage im nächsten Jahr noch weitere gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und Umlagen steigen, die dann zusammen mit der EEG-Umlage und Steuern etwa 50 % des Strompreises ausmachen. Wenn nur die EEG-Umlage gestiegen wäre, hätten wir die Preise weit weniger stark anpassen müssen.

Nun aber zu den Zahlen. Zunächst ein Kompliment: Sie haben die Veränderungen bei der EEG-Umlage, der §-19-Umlage, der KWK-G-Umlage sowie die Höhe der neu eingeführten Offshore-Haftung richtig recherchiert – wie Sie zurecht schreiben eine „knifflige“ Aufgabe. Andere Abgaben wie Stromsteuer und Konzessionsabgabe haben sich ja nicht verändert. Wie komplex das Thema aber ist, erkennen Sie daran, dass Ihnen dann doch noch ein weiterer Kostenfaktor durchgerutscht ist: die Netzentgelte.

Die Netzentgelte muss ein Lieferant für die Durchleitung des Stroms zur Abnahmestelle an den jeweiligen Netzbetreiber bezahlen. Die Höhe der Netzentgelte können nicht frei festgelegt werden. Sie werden von der Bundesnetzagentur oder der Landesregulierungsbehörde genehmigt bzw. gedeckelt. Auch diese Entgelte steigen nächstes Jahr an. Als vorläufigen Wert haben wir eine Erhöhung um +5 % in Form einer Mischkalkulaion über alle Tarife einkalkuliert. Inzwischen wurden erste tatsächliche Erhöhungen veröffentlicht. So steigen z.B. im Netz der EnBW bei der Entnahme ohne Leistungszählung (normaler Privathaushalt) die Kosten um ca. 9 % oder 0,53 Ct/kWh (brutto).
Die Kosteneinsparungen bei den Großhandelspreisen (je nach Tarif ca. 0,5 Ct/kWh) wurde von uns voll an die
Kunden weitergegeben. Ansonsten hätten wir einen weitaus höheren Preisanstieg zu verzeichnen.

Wir hoffen, mit diesen Erläuterungen etwas Licht ins Dunkel der Steuern und Abgaben gebracht zu haben.“

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