Glühbirne statt LED: Wenn Energie mutwillig verschwendet wird

Braucht 60 Watt und liefert dafür recht wenig Helligkeit.

Braucht 60 Watt und liefert dafür recht wenig Helligkeit.

Es liegen nur ein paar hundert Meter zwischen dem italienischen Restaurant, dessen Besitzer komplett auf LED-Beleuchtung umgestellt hat und dem Hotel, in dem in alle auffindbaren Leuchten 60 Watt Glühbirnen eingesetzt wurden. Höhepunkt der Energieverschwendung im Hotel ist der Frühstückssaal – mit einer Mischung aus Glühbirnen und Halogenstrahlern wird dort ein grob geschätzter Energieverbrauch von knapp 900 Watt bei voller Beleuchtung anfallen (wenn dort die gleichen Birnen verwendet werden wie sonst überall im Haus). Für Privatkunden sind das heute mehr als 20 Cent pro Stunde. Bei vier Stunden Betrieb am Tag kostet das Licht schon fast einen Euro. Das sind etwa 30 Euro im Monat – nur für ein paar Stunden Licht in einem Raum.

Mit dem Aus für die Glühbirne sollte solche exzessiven Beleuchtungsorgien der Vergangenheit angehören, schließlich ist die Glühlampe in den meisten Leistungsstufen mittlerweile verboten. Mit der 100-Watt-Birne hatte das Verbot 2009 begonnen, Ende 2011 griff das Aus für die beliebte 60-Watt-Birne. Dass die teilweise immer noch im Einsatz ist, liegt an Hamsterkäufen und einer kleiner Gesetzeslücke – Altbestände dürfen weiter verkauft werden.

Gemütliches Licht würden Energiesparleuchten oder LEDs einfach nicht verströmen, kritisieren vielen. Das stimmt – aber nicht pauschal. Grelle LEDs sind nicht besonders angenehm für die abendliche Beleuchtung im Schlafzimmer. Im Bad dagegen darf Licht durchaus etwas kälter sein. Die Hersteller haben reagiert und bieten wärmere Lichtfarben an. Zudem gewöhnt man sich auch an etwa kühlere Lichtfarben. Wenn das Licht nur ein paar Grad kälter ist, fällt das meist nur im direkten Vergleich auf. Außerdem kann man durch Wahl der richtigen Lampe (zum Beispiel mit einem gefärbten Lampenschirm) eine andere Stimmung erzeugen.

Es lohnt sich jedenfalls. Die Rechnung, dass sich LEDs statt Halogenstrahlern nach etwas mehr als 500 Tagen rechnen, stimmt heute so auch nicht mehr. Die LED-Leuchten sind günstiger geworden. Für 50 Euro bekommt man einen Zehnerpack, der qualitativ ganz gut sein soll und von der Leistung her reichen dürfte.

Eine praktische Mischung aus Gemütlichkeit und höchstmöglicher Effizienz erreicht man oft durch eine Mischbeleuchtung. Mit Energiesparlampen kann man mit 40 Watt einen Raum schon sehr ordentlich beleuchten. Dabei sind dann auch Lichtquellen abseits der Decke für schönes Akzentlicht nutzbar. Mit 20-Watt-LED-Beleuchtung kann zusätzlich ein Arbeitslicht für Hausarbeiten oder Büroarbeiten geschaffen werden (außerdem taugt es für Licht, das schnell an sein soll). Im heftigsten Fall fließen in einem so ausgestatteten Raum also 60 Watt durch die Leitungen. Damit wird es in dem beleuchteten Zimmer aber richtig hell – da wirkt eine 60-Watt-Birne geradezu funzelig dagegen.

Hintergrund für das Glühbirnen-Verbot

Das „Verkaufsverbot“ funktioniert über eine Mindestanforderung für Leuchtmittel. In verschiedenen Wattstufen wurde eine Mindestklasse bei der Energieeffizienz vorgeschrieben. Die ersten Stufen verlangten mindestens Stufe E, was eine Glühlampe nicht erreichen kann. Ab September 2016 soll es nur noch Modelle ab Klasse B geben – einzig für einige Halogenlampen soll es Ersatz geben, da es teils keine Alternative gibt. Bevor es so weit ist, soll die Umstellung ausgewertet werden. 2014 steht die Mindestanforderung so wieder auf dem Prüfstand.

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