Faktencheck: Darf der Cappuccino beim Bäcker in den mitgebrachten Becher?

Beim Bäcker darf der Kaffee in den Mehrweg-Becher. Foto: Holzmann / DUH

Beim Bäcker darf der Kaffee in den Mehrweg-Becher. Foto: Holzmann / DUH

Erlaubt oder nicht erlaubt? Ökoalltag will wissen, ob Kaffee unterwegs aus hygienischen Gründen zwingend in den Einweg-Becher muss. Denn der „Coffee to go“ hat seinen schlechten Ruf nur wegen seines äußeren Wegwerf-Kleides. Ein Kaffee auf der Reise im Zug ist für manche unverzichtbar – und darf es auch sein. Der miese Leumund kommt von den rund 320.000 Einwegbechern, die pro Stunde über Deutschlands Theken wandern.

Aber was ist mit der Alternative zum Einweg-Becher? Gibt es den Kaffee in der Mehrwegtasse nur zu Hause, oder dürfen auch Bäckereien, Tankstellen oder andere Zapfstationen eine private Tasse füllen? Die Deutsche Umwelthilfe hat das untersucht und kommt zum klaren Ergebnis, dass es möglich ist und teils auch schon angeboten wird: „Zahlreiche bundesweit tätige Kaffeehausketten, Bäckereien oder Dienstleister in der Betriebsgastronomie befüllen bereits heute privat mitgebrachte Becher“, sagt Jürgen Resch von der Umwelthilfe.

Die Lebensmittelhygieneverordnung verbietet laut Umwelthilfe die Befüllung mitgebrachter Mehrwegbecher ausdrücklich nicht. Durch klare Regeln müsse nur nachteilige Beeinflussung anderer Lebensmittel hinter dem Bedienungstresen ausgeschlossen werden. Deshalb solle bei einer Befüllung hinter einem Tresen eine Sichtkontrolle des Bechers durch Mitarbeiter durchgeführt und eine Befüllung ohne Berührung des Abfüllstutzens vorgenommen werden. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Umwelthilfe unter Hygieneämtern und Coffee to go-Anbietern.

 

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