Einstweilige Verfügung im Biotüten-Streit

Die Deutsche Umwelthilfe darf nicht mehr behaupten, die Biotüten von Aldi und Rewe seien nicht kompostierbar. Auch hier auf Ökoalltag hatten wir berichtet, dass die Umwelthilfe die angeblichen Biotüten kritisiert hatte, weil sie sich im Biomüll nicht auflösen würden. Deshalb sei es auch teilweise nicht erlaubt, diese Tüten im Biomüll zu entsorgen, hieß es weiter. Das sollte man jetzt (zumindest vorerst) nicht mehr tun.

Die Herstellerin der Tüten, die Victorgroup, hatte vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt, die der Umwelthilfe verbietet, weiter zu behaupten, die Tüten seien nicht kompostierbar.

Unabhängig davon, ob die Umwelthilfe sich gegen die Verfügung wehrt, und ob die Tüten nun doch nicht wie behauptet, aus 70 Prozent Erdölprodukten bestehen, ist eine Diskussion angestoßen. Sowohl Aldi, als auch Rewe, haben die Tüten zumindest zeitweise aus dem Sortiment genommen, und wollen untersuchen, ob die Umwelthilfe mit ihrer Kritik Recht hat.

Und so lange das Gegenteil nicht bewiesen ist, kommen uns diese Tüten nicht mehr ins Haus.

Eine einstweilige Verfügung ist übrigens nur ein vorläufiger Rechtsschutz.

 

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